Nordic Race Days

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Händler und Aussteller

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gewerblichen Aussteller, Händler und Präsentationsstände im Rahmen der Veranstaltung Nordic Race Days.

Mit der Anmeldung und Buchung einer Standfläche erkennt der Aussteller diese Bedingungen als verbindlich an.

2. Veranstalter

Veranstalter der Nordic Race Days ist:

Brandtneu Media UG (haftungsbeschränkt)
Memellandstraße 2
24537 Neumünster
E-Mail: justin.brandt@brandtneu.media

Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände aus.

3. Anmeldung und Zulassung

Die Anmeldung als Aussteller erfolgt über den Veranstalter und bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung.

Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Standflächen und Preise

Standflächen werden individuell und in Abstimmung mit dem Veranstalter vergeben.

Im ersten Veranstaltungsjahr gelten folgende Preismodelle:

  • Pauschalpreis: 1.000,00 EUR pro Aussteller
  • alternativ: 20,00 EUR pro m²

Die konkrete Abrechnung erfolgt nach individueller Vereinbarung.

Zusatzleistungen, insbesondere Stromanschlüsse, werden gesondert berechnet.

5. Mitaussteller und Untervermietung

Die Aufnahme von Mitausstellern ist zulässig, bedarf jedoch der vorherigen Anmeldung und Genehmigung.

Für Mitaussteller wird eine zusätzliche Gebühr von 20 % der gebuchten Standfläche erhoben.

Eine vollständige oder eigenständige Weitergabe der Standfläche an Dritte ist unzulässig.

6. Sortiment und Verkaufsbeschränkungen

Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen ist grundsätzlich gestattet.

Nicht gestattet ist der Verkauf von:

  • Lebensmitteln
  • Getränken

Diese Bereiche sind ausschließlich der offiziellen Gastronomie vorbehalten.

Der Veranstalter behält sich vor, angebotene Waren oder Dienstleistungen einzuschränken oder zu untersagen.

7. Aufbau und Abbau

Der Aufbau beginnt am Freitag ab 16:00 Uhr.

Ein Aufbau am Samstag ist bis spätestens 09:00 Uhr möglich.

Der Abbau darf erst ab Sonntag 18:00 Uhr erfolgen.

Ein vorzeitiger Abbau während der laufenden Veranstaltung ist untersagt.

8. Öffnungszeiten und Standbetrieb

Aussteller sind verpflichtet, ihre Stände während der offiziellen Veranstaltungszeiten durchgehend geöffnet und betreut zu halten.

Ein unbeaufsichtigter Standbetrieb ist nicht zulässig.

9. Fahrzeuge am Stand

Fahrzeuge dürfen als Ausstellungsobjekte am Stand platziert werden.

Das Starten von Fahrzeugen ist zulässig.

Das Bewegen von Fahrzeugen während der Veranstaltung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters erlaubt.

10. Standgestaltung und bauliche Maßnahmen

Stände und Aufbauten müssen sicher, stabil und optisch angemessen gestaltet sein.

Besondere Konstruktionen oder größere Aufbauten bedürfen einer gesonderten Abstimmung mit dem Veranstalter.

Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen oder Anpassungen zu verlangen.

11. Verhalten und Außenwirkung

Aussteller haben sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört wird.

Insbesondere untersagt sind:

  • übermäßige Beschallung
  • aggressive Werbung
  • Störung anderer Aussteller
  • Störung von Besuchern

Auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten ist auf angemessenes Verhalten zu achten.

12. Sicherheit, Strom und Brandschutz

Stände sind eigenverantwortlich gegen äußere Einflüsse wie Wind und Wetter zu sichern.

Stromanschlüsse erfolgen auf eigene Verantwortung des Ausstellers.

Benötigte Kabel, Verteiler und technische Absicherungen sind eigenständig bereitzustellen.

Offenes Feuer ist untersagt.

Brandschutzvorgaben sind einzuhalten.

13. Sauberkeit und Müllentsorgung

Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Standbereich sauber zu halten.

Müll ist eigenständig zu entsorgen.

Bei Verstößen kann eine Vertragsstrafe von mindestens 500,00 EUR erhoben werden.

14. Haftung und Versicherung

Aussteller haften für sämtliche Schäden, die durch sie, ihre Mitarbeiter, Aufbauten oder Waren verursacht werden.

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.

Der Veranstalter haftet nicht für:

  • Diebstahl
  • Schäden an Standflächen
  • Schäden an ausgestellten Gegenständen
  • wetterbedingte Schäden

15. Kontrolle und Eingriffsrecht

Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit Kontrollen durchzuführen.

Bei Verstößen kann der Veranstalter:

  • Änderungen verlangen
  • den Betrieb einschränken
  • den Stand schließen
  • den Aussteller ausschließen

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

16. Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Bei späterer Stornierung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

Stand Mai 2026