Nordic Race Days

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Besucher und Teilnehmer

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Besucher, Teilnehmer, Aussteller und sonstige Personen der Veranstaltung Nordic Race Days am 26. und 27. September 2026 auf dem Gelände des Flugplatzes Hungriger Wolf, Towerstraße 22, 25551 Hohenlockstedt.

Mit dem Erwerb eines Tickets, der Anmeldung oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes werden diese AGB verbindlich anerkannt.

2. Veranstalter

Veranstalter der Nordic Race Days ist:

Brandtneu Media UG (haftungsbeschränkt)
Memellandstraße 2
24537 Neumünster
E-Mail: justin.brandt@brandtneu.media

Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände aus.

3. Zutritt & Tickets

Der Zutritt ist nur mit gültigem Ticket oder entsprechender Zugangsberechtigung gestattet.

Es gibt verschiedene Ticketarten, darunter:

  • Tagestickets
  • Dauerkarten
  • Campingtickets
  • Show & Shine Tickets
  • Drift Tickets
  • Sondertickets

Bestimmte Bereiche (z. B. Camping, Driftbereich, Fahrerlager) dürfen nur mit entsprechender Berechtigung betreten werden.

Tickets und Festivalbändchen sind nicht übertragbar.

4. Einlass & Kontrollen

Beim Einlass können Sicherheits- und Taschenkontrollen durchgeführt werden.

Der Veranstalter kann den Zutritt verweigern, wenn:

  • kein gültiges Ticket vorliegt
  • Sicherheitsbestimmungen verletzt werden
  • verbotene Gegenstände mitgeführt werden

Festivalbändchen müssen während der gesamten Veranstaltung getragen werden.

5. Verbotene Gegenstände

Folgende Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände verboten:

  • Waffen jeder Art
  • Pyrotechnik
  • Glasbehälter
  • illegale Drogen
  • Drohnen
  • Laserpointer
  • offene Feuerstellen
  • Grillgeräte

Eigener Alkohol darf nicht auf das Gelände mitgebracht werden.

6. Verhalten auf dem Gelände

Alle Besucher und Teilnehmer sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll und sicherheitsbewusst zu verhalten.

Untersagt sind insbesondere:

  • aggressives Verhalten
  • Gefährdung anderer Personen
  • Sachbeschädigung
  • erhebliche Ruhestörung
  • Missachtung von Anweisungen des Personals

Bei Verstößen kann ein Ausschluss ohne Erstattung erfolgen.

7. Camping

Camping ist nur mit gültiger Campingberechtigung bzw. Dauerkarte erlaubt.

Es gilt:

  • Stellplätze werden zugewiesen
  • kein Anspruch auf bestimmte Plätze
  • pro Ticket grundsätzlich ein Fahrzeug und ein Zelt
  • Fahrzeuge dürfen nur auf zugewiesenen Flächen stehen

Offenes Feuer und Grillen sind im Campingbereich untersagt.

Jeder Besucher ist verpflichtet, Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bei grober Verschmutzung oder Müllhinterlassung kann eine Vertragsstrafe von mindestens 500 € erhoben werden.

8. Tiere

Tiere dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • sie angeleint sind
  • andere Besucher nicht gefährdet werden

Die Verantwortung liegt vollständig beim Halter.

9. Driftbereich & aktive Teilnahme

Die Teilnahme am Driftbetrieb erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch den Veranstalter.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • technisch einwandfreies Fahrzeug
  • bestandene technische Abnahme
  • vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung

Es besteht:

  • Helmpflicht
  • Pflicht zu geeigneter Schutzkleidung
  • Pflicht zur Befolgung aller Streckenanweisungen

Die Streckenleitung hat uneingeschränkte Entscheidungsgewalt.

10. Drifttaxi & Mitfahrten

Mitfahrten sind nur zulässig, wenn:

  • das Fahrzeug entsprechend gesichert ist
  • geeignete Sicherheitsgurte vorhanden sind
  • Fahrer und Beifahrer Helm tragen

Jeder Mitfahrer muss vor Fahrtantritt einen gesonderten Haftungsverzicht unterzeichnen.

11. Haftung

Der Besuch und die Teilnahme erfolgen auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nur bei:

  • Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • Diebstahl
  • Verlust persönlicher Gegenstände
  • Schäden durch andere Besucher
  • Schäden durch Teilnehmerfahrzeuge

Teilnehmer sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

12. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.

Mit Betreten des Geländes erklärt sich jeder Besucher damit einverstanden, dass Aufnahmen für:

  • Berichterstattung
  • Dokumentation
  • Werbung

zeitlich und räumlich unbegrenzt genutzt werden dürfen.

13. Programmänderungen / Absage

Programmänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

Bei vollständiger Absage vor Veranstaltungsbeginn kann eine Ticketrückerstattung erfolgen.

Externe Ticketgebühren können von der Rückerstattung ausgeschlossen sein.

Weitere Ansprüche (z. B. Reise- oder Hotelkosten) sind ausgeschlossen.

14. Ausschluss von der Veranstaltung

Bei Verstößen gegen diese AGB oder sicherheitsgefährdendem Verhalten kann der Veranstalter Personen jederzeit vom Gelände oder Fahrbetrieb ausschließen.

Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

Stand Mai 2026