Diese AGB gelten für alle Besucher, Teilnehmer, Aussteller und sonstige Personen der Veranstaltung Nordic Race Days am 26. und 27. September 2026 auf dem Gelände des Flugplatzes Hungriger Wolf, Towerstraße 22, 25551 Hohenlockstedt.
Mit dem Erwerb eines Tickets, der Anmeldung oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes werden diese AGB verbindlich anerkannt.
Veranstalter der Nordic Race Days ist:
Brandtneu Media UG (haftungsbeschränkt)
Memellandstraße 2
24537 Neumünster
E-Mail: justin.brandt@brandtneu.media
Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände aus.
Der Zutritt ist nur mit gültigem Ticket oder entsprechender Zugangsberechtigung gestattet.
Es gibt verschiedene Ticketarten, darunter:
Bestimmte Bereiche (z. B. Camping, Driftbereich, Fahrerlager) dürfen nur mit entsprechender Berechtigung betreten werden.
Tickets und Festivalbändchen sind nicht übertragbar.
Beim Einlass können Sicherheits- und Taschenkontrollen durchgeführt werden.
Der Veranstalter kann den Zutritt verweigern, wenn:
Festivalbändchen müssen während der gesamten Veranstaltung getragen werden.
Folgende Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände verboten:
Eigener Alkohol darf nicht auf das Gelände mitgebracht werden.
Alle Besucher und Teilnehmer sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll und sicherheitsbewusst zu verhalten.
Untersagt sind insbesondere:
Bei Verstößen kann ein Ausschluss ohne Erstattung erfolgen.
Camping ist nur mit gültiger Campingberechtigung bzw. Dauerkarte erlaubt.
Es gilt:
Offenes Feuer und Grillen sind im Campingbereich untersagt.
Jeder Besucher ist verpflichtet, Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei grober Verschmutzung oder Müllhinterlassung kann eine Vertragsstrafe von mindestens 500 € erhoben werden.
Tiere dürfen mitgeführt werden, sofern:
Die Verantwortung liegt vollständig beim Halter.
Die Teilnahme am Driftbetrieb erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch den Veranstalter.
Voraussetzungen:
Es besteht:
Die Streckenleitung hat uneingeschränkte Entscheidungsgewalt.
Mitfahrten sind nur zulässig, wenn:
Jeder Mitfahrer muss vor Fahrtantritt einen gesonderten Haftungsverzicht unterzeichnen.
Der Besuch und die Teilnahme erfolgen auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nur bei:
Keine Haftung besteht insbesondere für:
Teilnehmer sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Während der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.
Mit Betreten des Geländes erklärt sich jeder Besucher damit einverstanden, dass Aufnahmen für:
zeitlich und räumlich unbegrenzt genutzt werden dürfen.
Programmänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Bei vollständiger Absage vor Veranstaltungsbeginn kann eine Ticketrückerstattung erfolgen.
Externe Ticketgebühren können von der Rückerstattung ausgeschlossen sein.
Weitere Ansprüche (z. B. Reise- oder Hotelkosten) sind ausgeschlossen.
Bei Verstößen gegen diese AGB oder sicherheitsgefährdendem Verhalten kann der Veranstalter Personen jederzeit vom Gelände oder Fahrbetrieb ausschließen.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Stand Mai 2026